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   RG, 30.06.1921 - Rep. VI. 76/21   

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https://dejure.org/1921,93
RG, 30.06.1921 - Rep. VI. 76/21 (https://dejure.org/1921,93)
RG, Entscheidung vom 30.06.1921 - Rep. VI. 76/21 (https://dejure.org/1921,93)
RG, Entscheidung vom 30. Juni 1921 - Rep. VI. 76/21 (https://dejure.org/1921,93)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wirkt das gegen eine offene Handelsgesellschaft ergangene rechtskräftige Urteil auch gegen den im Laufe des Rechtsstreits vor Erlaß des Urteils aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafter?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offene Handelsgesellschaft; Umfang der Rechtskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 102, 301
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Allerdings begründet § 124 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) eine gewisse Selbständigkeit "der OHG" als "Subjekt des Gesellschaftsvermögens, das prozeßrechtlich wie eine Rechtsperson behandelt wird" (RGZ 64, 155 f; 102, 301 f; 118, 295, 298; 136, 266, 270; BGHZ 34, 293, 296; 64, 155 f).
  • BGH, 16.11.1951 - V ZR 17/51

    Vertrag zugunsten Dritter. Rechtskraft

    Dagegen hat das Urteil des Gläubigers gegen eine Offene Handelsgesellschaft nach § 129 HGB Rechtskraft auch gegenüber den für die Gesellschaftsschulden haftenden Gesellschaftern (Baumbach, Anm. 1 A zu § 129 HGB; RGZ 102, 301 [302]; 124, 146 [149]; RG LZ 08, 60; DR 44, 665).
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